Risikoversicherung


Vorausschauende Unternehmer denken auch einmal an den Ernstfall - und sichern sich und ihre Mitarbeiter rechtzeitig ab.

RISIKOVORSORGE – DENKEN SIE AUCH AN DIE ZUKUNFT


Sparen Sie jetzt Lohnnebenkosten und sichern Sie damit gleichzeitig Ihre Mitarbeiter ab: mit einer gemäß § 3 (1) 15a ESTG steuerfreien* Risikovorsorge für den Fall des Ablebens und der Berufsunfähigkeit.


Schaffen Sie jetzt eine wichtige Basisvorsorge für Ihre Mitarbeiter!



IHRE VORTEILE ALS UNTERNEHMER


  • Absetzbarkeit der Prämien bis EUR 300,– p. a. als Betriebsausgabe
  • Keine Lohnnebenkosten bzw. keine Sozialversicherungsbeiträge (modellabhängig)
  • Aufgrund der Steuerersparnis wesentlich höhere Risikoabsicherung als bei einer privater Vorsorge


SPAREN SIE STEUERN


Motivierte Mitarbeiter sind ein wesentlicher Beitrag zum Unternehmenserfolg. Denn wer mit Spaß und voller Elan bei der Sache ist, arbeitet doppelt so motiviert für gemeinsame Ziele.


Mit der steuerlich begünstigten Zukunftssicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine Risikovorsorge während des Berufslebens. Und auch Sie als Unternehmer profitieren, denn Sie sparen Lohnnebenkosten.


Nutzen Sie diese ideale Basisvorsorge für den Fall des Ablebens bzw. der Berufsunfähigkeit.


Steuerfreie* Risikovorsorge für Ihre Mitarbeiter:

Mit der Zukunftssicherung haben Sie die Möglichkeit, pro Mitarbeiter bis zu EUR 300,– p. a. lohnsteuerfrei in eine Ablebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsvorsorge zu investieren. Das Einkommensteuergesetz (§ 3 (1) 15a) bildet die rechtliche Grundlage. Die Aufwendungen müssen der Zukunftssicherung Ihrer Mitarbeiter dienen.



* Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 % auf die einbezahlte Prämie. Im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an. Und die Auszahlung einer Berufsunfähigkeits-Pension unterliegt erst ab dem Zeitpunkt der Einkommensbesteuerung, zu dem die Summe der Pensionsleistungen den Wert der Gegenleistung übersteigt (§ 29 Abs. 1 Einkommensteuergesetz).



Wir erarbeitet gerne gemeinsam mit Ihnen die maßgeschneiderte betriebliche Altersvorsorge für Ihr Unternehmen.


BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG – FÜR SELBSTSTÄNDIGE


Wer als Gewerbetreibender oder als Freiberufler für seine Kunden da ist, hat häufig kaum Zeit, an langfristige Ausfälle aufgrund von Krankheiten oder gar an den Verlust seiner Arbeitskraft zu denken. Gerade für Selbstständige ist es aber besonders wichtig, auch für solche Fälle vorzusorgen.



IHRE VORTEILE

  • Auszahlung der versicherten Pension ab einer festgestellten zumindest 6 Monate dauernden Berufsunfähigkeit von zumindest 50 %
  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit: nur Verweis auf anderen Beruf, der tatsächlich ausgeübt wird/wurde und mit der bisherigen durch den Beruf geprägten Lebensstellung vergleichbar ist (Ausnahme: zumutbare Umorganisation)
  • Gut versichert - völlig altersunabhängig
  • Entfall der Prämienzahlung im Leistungsfall
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten: z.B. Aufstockungsoption bei Eintritt bestimmter Ereignisse OHNE erneute Gesundheitsprüfung oder Einschluss einer jährlichen Leistungsanpassung bei Vertragsabschluss
  • Weltweiter Versicherungsschutz im Beruf und in der Freizeit

FINANZIELLE UNTERSTÜZTUNG IM ERNSTFALLE


  • Immer mehr Erwerbstätige bestreiten ihren Lebensunterhalt durch selbstständige Arbeit - das Einkommen ist also direkt von der Erwerbstätigkeit des Unternehmers abhängig.
  • Bei Verlust der Arbeitskraft ist die gesetzliche Absicherung oftmals ungewiss oder unzureichend.
  • Die staatliche Leistung kann im Fall der Berufsunfähigkeit die Lücke zum aktiven Einkommen nicht schließen, es entsteht ein Einkommensverlust. Bereits heute werden ca. 1/3 der Pensionszahlungen für die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension aufgewendet.
  • Insbesondere Unternehmer bis zum 50. Lebensjahr haben eine schwache Absicherung, da die GSVG Regelung (§§ 132, 133 GSVG) hier keinen Berufsschutz bietet.
  • Für Selbstständige und Freiberufler ist die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit daher eine notwendige Absicherung.
  • Auch wenn man dabei meistens an die Folgen eines Unfalls denkt, ist dies nur in 1 % aller Fälle die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie gegen mögliche finanzielle Folgen im Falle der Berufsunfähigkeit ab.

KEY PERSON INSURANCE – IM ERNSTFALL ABGESICHERT


Der Tod einer Schlüsselkraft und der damit entstehende Verlust von Wissen bzw. die darauf folgende Suche nach einem geeigneten Nachfolger können für ein Unternehmen erheblichen finanziellen Aufwand verursachen. Mit einer Key Person Insurance kann für diesen unvorhersehbaren Fall vorgesorgt werden.



IHRE VORTEILE

  • Bereitstellung der notwendigen Liquidität für die Suche nach einem Nachfolger
  • Finanzielle Überbrückung für längere Einarbeitungszeit und Entfall von unternehmerischen Einkünften
  • Anpassungsmöglichkeit der Versicherungsleistungen auch während der Laufzeit des Vertrages
  • Keine Auswirkung auf die Bilanz

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