Mitarbeiter und ihr Know-how sind das wichtigste Firmenkapital. Verlassen mehrere Mitarbeiter gleichzeitig den Betrieb, fallen rasch hohe Abfertigungen an. Nutzen Sie daher die Produktlösungen für eine einfache Finanzierung – zu Ihrer Sicherheit.
ABFERTIGUNG NEU – VERPFLICHTENDE VORSORGEKASSE
Seit 2003 hat jeder Dienstnehmer Anspruch auf eine Abfertigung – egal ob er selbst kündigt oder gekündigt wird. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Wir empfehlen Ihnen für eine sichere und ertragreiche Veranlagung die BONUS Vorsorgekasse.
IHRE VORTEILE
SELBSTSTÄNDIGENVORSORGE – DENKEN SIE AUCH AN MORGEN
Seit 2008 kann jeder Selbstständige 1,53 % seiner jährlichen Beitragsgrundlage für die steuersparende Vorsorge vorsehen. Nützen Sie die Freiheit, Ihren Partner selbst wählen zu können – wir empfehlen Ihnen die Veranlagung Ihrer Beiträge bei der BONUS Vorsorgekasse.
Je nach Berufsgruppe ist die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig:
Verpflichtend: Diese gilt für alle Gewerbetreibenden oder "Neue Selbstständige" mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG.
Freiwillig: Als Freiberufler, Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Notar, Tierarzt, Zahnarzt, Ziviltechniker und Land- oder Forstwirt können Sie sich innerhalb von zwölf Monaten ab Aufnahme der selbstständigen Berufsausübung einmalig für die Teilnahme entscheiden. Wichtig: Revidierbar ist die Entscheidung nicht.
IHRE VORTEILE